Richtig mit Bildrechten umgehen (Teil 1) – Tipps zum Urheberrecht

Egal ob für die eigene Webseite oder einen Social-Media-Post – Bilder sind ein Muss. Neben eigenem Foto- oder Bildmaterial, gibt es mittlerweile eine große Anzahl an Online-Bilddatenbanken. Sie bieten Fotos zu niedrigen Preisen oder kostenfrei zur Nutzung anbieten. Der Umgang mit Bildrechten ist jedoch tückisch und schon mal eine Wissenschaft für sich.

Oberstes Gebot hierbei: Vorsicht. Verwenden Sie „fremdes“ Bildmaterial gilt es nämlich einige Dinge zu beachten. Denn bei Urheberrecht, Recht am eigenen Bild und Datenschutz kann man schnell den Überblick verlieren. Bei falscher oder gänzlich fehlender Urhebernennung oder einer Verwendung des Fotos oder Videos über eine Lizenz hinaus, drohen im schlimmsten Fall teure Abmahnungen.
Um solch böse Überraschungen zu vermeiden, haben wir folgende Grundsätze für die Nutzung fremder Bilder zusammengefasst:

  1. Wem gehören die Bilder?
    Prüfen Sie vor der Veröffentlichung stets wer UrheberIn ist bzw. ob der/die Anbietende des Materials selbst UrheberIn ist. Nur UrheberInnen können Ihnen ein Nutzungsrecht einräumen. Sind die AnbieterInnen des Bildes nicht UrheberInnen selbst, vergewissern Sie sich, ob sie Ihnen überhaupt Nutzungsrechte einräumen dürfen.
    Grundsätzlich gilt: Verwenden Sie keine fremden Bilder ohne ausdrückliche Zustimmung des/r Rechteinhabers/in!
  2. Muss ich fremde Bilder mit einem Copyright-Vermerk versehen?
    Das Urhebernennungsrecht stellt klar: NutzerInnen eines fremden Fotos oder ähnlichem Bildmaterial sind grundsätzlich dazu verpflichtet, den/die UrheberIn bzw. den/die RechteinhaberIn am Bild ausdrücklich anzugeben.
  3. Darf ich fremdes Bildmaterial bearbeiten oder verändern?
    Um Abmahnungen auch hier zu vermeiden, informieren Sie sich im Vorfeld genau über den Umfang der Nutzungsberechtigung. So sind zum Beispiel preiswerte Lizenzangebote großer Bildagenturen meist nur auf private Nutzung des Materials beschränkt. Prüfen Sie daher auch Lizenzen genau. Beachten Sie dabei: „Lizenzfrei“ bedeutet nicht kostenlos und uneingeschränkt nutzbar!
  4. Sind Einschränkungen für die Art und Dauer der Nutzung vorhanden?
    Prüfen sie hier immer die Lizenz! Eine zeitliche Begrenzung der Nutzung ist in vielen Bildlizenzen oft im Kleingedruckten vermerkt. Besteht für ein Bild beispielsweise eine 3-Monats-Lizenz, geht es in der Hektik des Alltags oft unter die Lizenz entweder rechtzeitig zu verlängern oder das Bild zu löschen.

 

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